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Kleinst-Wohngemeinschaften Südstadt |
Hildesheimer Straße 57
30169 Hannover
Telefon: 0511 / 590 295 39
Telefax: 0511 / 590 295 540
Rechtsgrundlagen
§27 in Verbindung mit §§34, 41 SGB VIII
Den Kleinst-Wohngemeinschaften stehen drei 3-Zimmer-Wohnungen von 56 m² in einem Mehrfamilienhaus zur Verfügung. Jeder Jugendliche lebt in einem Einzelzimmer. Ein Gemeinschaftszimmer, eine Küche und ein Badezimmer ergänzen die Wohnung.
- ein Aufnahmeplatz
- je zwei Jugendliche ab 16 Jahren in einer Wohnung
- nicht koeduktiv in eine Wohnung
- ein gewisses Maß an Selbstständigkeit ist Voraussetzung
Das Angebot richtet sich an fünf Jugendliche, die sich in eine Wohngruppe nicht mehr sozial integrieren können, bzw. noch nicht in der Lage sind, in einer Wohnung allein zu leben und eine erhöhte Betreuungsintensität an sieben Tagen in der Woche benötigen.
Im Mittelpunkt des Angebots steht eine auf den einzelnen Jugendlichen individuell zugeschnittene Hilfe im Rahmen von:
- Teilunterstützung beim Tagesablauf, in der Haushalts- und Wirtschaftsführung
- der Herausbildung ökonomischer Eigenverantwortung (Kontoführung / Erwerb der Grundlagen für eine wirtschaftliche Verselbständigung)
- einer mit dem Jugendlichen abgestimmte intensive Schul-, Berufsfindungs- und Ausbildungsphase mit zusätzlicher Unterstützung durch unsere Lehrerin
- einer Vermittlung sozialer Umgehensweisen und Regeln im System einer Kleinstgemeinschaft
- das Mitwirken bei der Vereinbarung relevanter Regeln.
Die pädagogischen Fachkräfte (Dipl. Sozialpädagogen, Erzieher) arbeiten im Schichtdienst an 7 Tagen in der Woche. Die pädagogische Rufbereitschaft ist durch Dipl. Sozialpädagogen sichergestellt.
An den Wochenenden findet eine Nachtrufbereitschaft im Haus statt. Jeder Jugendliche erhält einen Bildungspass.
Lehrer/Innen unterstützen inder Schul- und Asubildungsphase. |